Rauchverbot: Sieg der Wirte
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: In Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort in kleinen Kneipen wieder gequalmt werden. Das Urteil hat auch für den Rest von Deutschland Signalcharakter.
Raucherclubs, geschlossene Gesellschaften und Vereinsgründungen: Nach der Einführung des Qualmverbots wurden die Wirte in Deutschland erfinderisch. Viele klagten über erhebliche Umsatzeinbußen und suchten einen Weg, um den Nikotinliebhabern doch noch den Zigarettengenuss zu ermöglichen. In Baden-Württemberg und Berlin darf jetzt wieder ganz offiziell geraucht werden - allerdings nicht ohne Auflagen.
Betroffene Kneipen dürfen "keine zubereiteten Speisen" anbieten, sie müssen eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern haben und dürfen über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen, so die Karlsruher Richter. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt und die Kneipe "als Rauchergaststätte gekennzeichnet" sein.
Das Gericht erklärte das in Baden-Württemberg und Berlin geltende absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen für verfassungswidrig. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin waren damit erfolgreich. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter.
Unzumutbare Einbußen für kleine Kneipen
Der Inhaber der Tübinger Kneipe "Pfauen" und die Wirtin der Berliner Musikkneipe "Doors", klagten dagegen, dass die Gesetze bei Einraumgaststätten keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vorsehen. Bei kleinen Kneipen sei anders als bei größeren Gaststätten eine Abtrennung von Raucherräumen nicht möglich. Karlsruhe betonte, dass sie wegen des hohen Raucheranteils unter den Gästen wirtschaftlich besonders stark belastet würden. Dies sei unzumutbar.
Das Verfassungsgericht gewährte den Ländern Baden-Württemberg und Berlin zwar eine Übergangsfrist für eine Neuregelung bis 31. Dezember 2009. Um für die Betreiber kleiner Kneipen aber "existenzielle Nachteile" zu vermeiden, hat das Bundesverfassungsgericht bis zur Neuregelung aber auch die "getränkegeprägte Kleingastronomie" - also die Eckkneipen - zur Ausnahme vom Rauchverbot erklärt.
(rw/ddp)
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Leser-Kommentare (2)
02. Januar 2008, kenne schon 3 Kneipen, in denen weiter gerraucht wird.
War heute (2. Jan. 08) das erste mal dieses Jahres "auf der Piste". Habe auf Anhieb (ohne groß zu suchen) drei Kneipen gefunden, in denen das Rauchverbot ignoriert wird. Wenn das so bleibt, dann ist es doch OK. Die, die nicht in Kneipen gehen, weil es ihnen dort zu "verraucht" ist, können in die Kneipen gehen, in denen sich die Wirte an das Rauchverbot halten. Die Raucher gehen in die "Illegalen".





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